im folgenden genannt Provider
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Provider stellt anderen Unternehmen oder Privatpersonen Plattenspeicher auf Webservern, die ständig an das Internet angebunden sind, für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen. Der Provider wird beauftragt, die im Leistungsangebot aufgeführten Leistungen nach Inhalt und Umfang auf der Grundlage der dort geregelten Vorgehensweise zu erbringen. Das Leistungsangebot liegt dem Kunden bei Unterzeichnung des Vertrages vor und ist Vertragsbestandteil.
§ 2 Leistungen des Providers
1. Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des beigefügten Leistungsangebots. Sonderleistungen (z.B. Erstellung einer individuellen Seitenprogrammierung) werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen in Rechnung. Die Leistungserbringung findet auf der Grundlage der im Leistungsangebot geregelten Vorgehensweise statt. Inhalte und Umfänge der lnternetpräsenz liegen dem Kunden bei Unterzeichnung des Vertrages vor und sind Vertragsbestandteil. Für Leistungen, die der Provider auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz erbringt, kann er auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihm eine Pauschale von 0,50 EUR zu.
2. Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Der Provider behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten. Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 97 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
3. Der Provider stellt dem Kunden einen FTP-Zugang (File Transfer Protocol - FTP) zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann. Der Provider stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt den Provider im lnnenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.
4. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben, oder Inhalte darzubieten, die in irgendeiner Weise dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA widersprechen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 EUR (in Worten: fünftausendeins Euro ). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannte Verpflichtung den Provider zur außerordentlichen Kündigung.
5. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm gewünschten Internet-Adresse mehrere einzelne Präsenzen beim Provider zu unterhalten. Der Kunde kann weitere Internet-Adressen so einrichten oder einrichten lassen, dass bei ihrer Auswahl ebenfalls die beim Provider unterhaltenen Präsenzen abgerufen werden. Auch ist es gestattet, die Internet-Adresse so einrichten zu lassen, dass bei ihrer Anwahl ein unterhalb der unterhaltenen Präsenz adressierbarer Speicherbereich (Unterverzeichnis) abgerufen wird.
6. Wird dem Kunden im Rahmen des Leistungsangebots ein eigener Internetserver oder die Anbindung eines vom Kunden gelieferten lnternetservers zur Verfügung gestellt (Server-Homing), so wird der Rechner vom Provider für die Arbeit als Internet-Webserver komplett konfiguriert. Für den Kunden steht die gesamte Festplatten-kapazität abzüglich des notwendigen Platzes für das Betriebssystem für die Aufnahme von Webseiten zur Verfügung. Die genaue Spezifikation des Rechners ist Bestandteil des Leistungsangebotes.
§ 3 Leistungen des Kunden
1. Dem Kunden wird dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
2. Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im beigefügten Leistungs-angebot ausgewiesenen Preise.
3. Der Provider stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter 75 EUR pro viertel Jahr werden halbjährlich im voraus berechnet. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich.
4. Sollte sich der Kunde länger als vier Wochen mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, darf der Provider bis zum Ausgleich aller Forderungen das Angebot des Kunden für Abrufe Dritter sperren.
5. Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen.
§ 4 Preise/Preisänderungen
1. Bei allen genannten Preisangaben handelt es sich um Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Ausgenommen Preise, die gesondert ausgewiesen sind.
2. Der Provider ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über eine allgemeine Preis-steigerung wesentlich hinausgeht.
§ 5 Überschreitung des Datentransfervolumens
1. Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen inner-halb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchst-menge übersteigt, wird der Provider den Kunden hierüber informieren.
2. Nach Wahl des Kunden kann dieser dann
a) für die Folgemonate einen Tarif wählen, der mehr Transfervolumen zur Verfügung stellt oder
b) seine Webseiten auf zusätzliche Server der gleichen Größe verteilen.
Sofern der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht, hat der Provider das Recht, den Datentransfer bei Erreichen der vorgesehenen Höchstgrenze zu unter-binden.
§ 6 Dauer des Vertrages, Kündigung
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für 1 Monat. Er kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbe-sondere
a) ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
b) ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert,
c) die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider,
d) eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
§ 7 Folgen der Kündigung, Vertragsstrafe
1. Falls der Kunde eine Internet-Domain für sich vom Provider hat registrieren lassen, wird der Provider auch nach Vertragsende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode auf diesen angemeldet. Sofern der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehende Delegierung sorgt, wird der Provider die Domain freigeben.
2. Sofern dem Kunde zur Durchführung des Vertrags vom Provider Programme zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der Kunde erhält lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an den Provider zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden sind die Programme zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von EUR 2.500.
§ 8 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen
1. Der Provider erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe seines Leistungs-angebots, das dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung vorliegt.
§ 9 Rechte Dritter
1. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt, Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für den Provider keine Prüfungspflicht.
2. Der Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§ 10 lnternetdomains
1. Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von lnternetdomains ist, wird er von den zuständigen Organisationen (DENIC, lnterNlC oder anderen Organisation zur Domainvergabe) als Eigner der Internetdomains eingetragen und geführt. Der Provider versichert, daß er nach Auflösung des Vertrags-verhältnisses mit dem Kunden, keinerlei Rechte und Ansprüche auf den oder die Domainnamen geltend machen wird und diese(n) ggf. für einen Eignerwechsel freigeben wird.
2. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
3. Sollte der Provider von dritter Seite aufgefordert werden, eine lnternetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, auf die lnternetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer lnternetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§ 11 E-Mail
1. Das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger ("UCE") ist untersagt.
§ 12 Datenschutz
1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Down-loads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere zu Abrechnungs-zwecken, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis.
2. Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
3. Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahr-lässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 5.000,00 EUR beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 14 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im lnnenverhältnis (zwischen Provider und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 15 Zusatzvergütungen
Wird der Provider vom Kunden mit der Durchführung von Aufgaben, die nicht im Leistungsangebot erfasst sind, beauftragt, so unterbreitet der Provider ein entsprechendes Angebot.
§ 16 Grundsätze für den Arbeitsablauf
Informationen
Beide Vertragspartner werden gegenseitig die zur Durchführung der Aufgaben not-wendigen Informationen austauschen.
Weisungsgebundenheit
Soweit der Kunde Weisungen erteilt, ist der Provider an diese Weisungen gebunden; sie müssen in einem Brief oder einem Protokoll niedergelegt sein. Ist im Einzelfall eine notwendige Weisung nicht rechtzeitig zu erlangen, dann handelt der Provider nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Interesses des Kunden. Dies gilt auch sinngemäß, wenn eine Weisung technisch oder aus anderen Gründen nicht durchführbar ist für die Zeit, die erforderlich ist, um eine neue Weisung einzuholen.
Kostenvoranschläge
Für jede Kosten verursachende Maßnahme hat der Provider vor Verursachung der Kosten einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erstellen. Die Freigabe dieses Kostenvoranschlages erfolgt seitens des Kunden durch rechtsverbindliche Unterschrift auf der Zweitschrift. Für Kostenvoranschläge ist neben der Schriftform auch die per Reply bestätigte E-Mail rechtlich bindend.
Verwahrung
Der Provider verwahrt alle dem Kunden gehörenden Unterlagen, Dokumente, Dateien, Programme, Hardware etc. auf bestimmte Zeit. Dies gilt auch für die jeweils aktuellsten Dokumentationen über die im Auftrage vom Kunden erstellte Software, Der Provider ist verpflichtet, diese auf erstes Anfordern an den Kunden herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als von dem Kunden nicht angefochtene Rechnungen des Providers noch nicht bezahlt sind. Im Falle der Beendigung der vertraglichen Beziehungen ist der Provider berechtigt, alle verwahrten Materialien eingeschrieben an den Kunden zurückzusenden. Im Falle von Dateien und Software ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für das Erstellen von Bändern u.ä. sowie die Kosten für die Datenträger zu übernehmen.
§ 17 Nebenpflichten
Haftung
Der Provider steht für seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ein. Er wird insbesondere Augenmerk darauf legen, dass seine Ideen, Vorschläge und Empfehlungen die nach seiner Erkenntnis fachlich beste und wirtschaftlichste Lösung darstellen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Provider bei der Erfüllung des Vertrages dritter Personen oder Unternehmen bedient.
Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss gilt nur dann und insoweit, als er in einer separaten schriftlichen Vereinbarung niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet ist. Unabhängig davon werden die Parteien wechselseitig alles unterlassen, was der anderen Partei geschäftlichen oder sonstigen Schaden zufügt.
Verschwiegenheit
Der Provider ist verpflichtet, alle im Laufe der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Kunden auch über die Zusammenarbeit hinaus gegenüber jedermann zu wahren. Der Provider verpflichtet seine Mitarbeiter sowie alle in Frage kommenden Dritten ebenfalls zur Verschwiegenheit in diesem Sinne.
§ 18 Übergabe der Rechte
Nutzungsrechte
Der Provider überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, die sich aus Ideen, Vorschlägen und Arbeiten vom Provider oder eines von ihm beauftragten Dritten im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden ergeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jewals nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Eigentumsvorbehalt
An die im Auftrag vom Kunden erstellten und betriebenen lnternetdiensten mitsamt allen Texten, Entwürfen, Layouts, HTML-Seiten und sonstigen Arbeitsergebnissen, die vom Provider oder einem von ihm beauftragten Dritten im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden hergestellt wurden, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Dies gilt insbesondere für entwickelte HTML-Seiten und deren Verknüpfungen untereinander, aller darin befindlichen (bearbeiteten) Bild-dateien sowie für alle vertragsgemäß archivierten Dateien mitsamt aller angefertigten Sicherungskopien. Der Provider ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftrag-geber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Provider dem Auftraggeber Computer-Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Providers geändert werden.
Sofern der Provider Dienste oder Teile davon unter auf den Provider lizenzierten Programmen (sog. Runtime-Versionen) betreibt, erwirbt der Kunde an diesen Programmen kein Eigentum.
Sofern dem Kunde zur Durchführung des Vertrages vom Provider Programme zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrages. Der Kunde erhält nur das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages über-tragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Programme nebst aller Sicherungskopien bei Vertragsende an den Provider zurückzugeben. Auf dem Rechner sind die Programme zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben.
Der Kunde erwirbt ebenfalls kein Eigentum an allen Entwicklungsprogrammen, die der Provider für die Herstellung von Software für Dienste verwendet (Editoren etc.). Hier ist der Provider lediglich verpflichtet, die jeweils verwendeten Programme auf Anforderung zu benennen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhält-nisses.
Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bruchsal. Gerichts-stand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien, die ihre Grundlage in diesem Vertrag haben, ist Bruchsal.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile sind nur gültig, wenn Sie schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
01. Juli 2000
(Änderungen vorbehalten)